Sehr geehrte Pächterin,
sehr geehrter Pächter,
hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Jahreshauptversammlung nicht im November 2023 stattfinden wird.
Wir werden den Termin im Januar 2024 abhalten und Sie mit entsprechendem Vorlauf mittels schriftlicher Einladung informieren.
Wichtiger Hinweis für Anträge:
1. Anträge an die Mitgliederversammlung, die eine Satzungsänderung betreffen, müssen bitte unbedingt spätestens bis zum 10. Dezember 2023 beim geschäftsführenden Vorstand schriftlich eingegangen sein.Siehe § 10 Ziffer 6 der Satzung: „Anträge zur Mitgliederversammlung, die eine Satzungsänderung nach sich ziehen, müssen dem Vorstand vor Einladungsversand zur Jahreshauptversammlung schriftlich vorliegen.“
2. Alle anderen Anträge zur Mitgliederversammlung sollen mindestens zwei Wochen vorher beim
geschäftsführenden Vorstand schriftlich eingereicht werden (gemäß § 10 Ziffer 1 der Satzung). Hierzu bleibt Ihnen also nach Einladungsversand noch genügend Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Frank Alexander Diedrich
1. Schriftführerin 1. Vorsitzender